Alles, was man mit einem Bagger bewegen kann
Professionelle und saubere Ausführung von Aushub- und Planierarbeiten

Erdbewegungen und Aushubarbeiten im Raum Stuttgart

Für jeden Einsatz das passende Gerät. Unser Fuhrpark erlaubt uns, Erdarbeiten im kleinen und großen Stil durchzuführen. Wir sind in unserer Region Herrenberg ein geschätzter Fachbetrieb für die professionelle Ausführung von Erdbewegungen und Entwässerungsarbeiten. Dabei setzen wir auf ein erfahrenes und flexibles Team sowie eine professionelle Ausstattung unseres Fuhrparks. So können wir flexibel und individuell auf die Anforderungen verschiedener Baustellen reagieren. Wir legen großen Wert darauf, unsere Baustellen professionell zu verlassen und nehmen Rücksicht gegenüber den Anwohnern sowie weiteren Partnern auf der Baustelle.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Erdbewegungen (Aushub und Abtransport)
  • Baugrubenaushub
  • Vorbereitung von Fundamenten
  • Geländeauffüllung / Geländemodellierung
  • Geländeabfangungen mit Mauerscheiben (L-Steine) oder Betonblocksteinen
  • Erdbau für Bodenplatten und Keller
  • Baggerarbeiten
  • Kanalanschluss im öffentlichen Straßenbereich und Privatbereich
  • Aufbau von Kontrollschächten
  • Einbau von Zisternen und Erdwärmekörben
  • Lieferung von Schottermaterial und Schüttgütern aller Art
  • Natursteinmauer und Betonblockmauer
  • Pflasterarbeiten
  • Anlage und Bau von Parkplätzen, Landwirtschaftlichen Hallen und Reitanlagen
Wir bringen Ihr Gelände in Form
Baggerarbeiten mit echten Profis. Wir beraten Sie gerne.
Kontakt aufnehmen

Ihr Spezialist für Erd- und Tiefbau aus dem Gäu

Egal ob Abbruch oder Neubau, der Tiefbau bildet wortwörtlich das Fundament eines jeden Bauvorhabens. Wir von Abbruch Kaiser stehen Ihnen gerne als Spezialist zur Seite, wenn es um Erdarbeiten geht. Dabei kümmern wir uns nicht nur um den Erdaushub Ihrer Baugrube, sondern auch um die umweltbewusste ressourcenschonende Wiederverwertung von Erdaushubmaterial oder auch um die Entsorgung der anfallenden Bau- oder Abbruchabfälle. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich von uns beraten. Gemeinsam können wir die Kosten Ihres Aushubs ermitteln und die Anforderungen Ihrer Baustelle besprechen. Dabei haben wir die Möglichkeit auf ein erfahrenes und lösungsorientiertes Team, sowie einen sehr gut ausgestatteten Fuhrpark zurückzugreifen.

Was kostet der Aushub einer Baugrube?

Das Ausheben von Baugruben und die damit entstehenden Kosten richten sich nach drei wichtigen Kriterien: 

1. Die Baugrunduntersuchung

Mit einer Baugrunduntersuchung/Geologisches Gutachten, können Sie sich viele Sorgen ersparen. Die Baugrunduntersuchung gibt Ihnen Gewissheit und Sicherheit über die Beschaffenheit des Untergrunds, den gegebenen  Wasserverhältnissen, der Tragfähigkeit und Art des Bodens, eventuell früher vergrabene nicht offensichtliche Bauabfälle, mögliche Altlasten und enthält zu Ihrem Neubau eine fundierte Gründungsempfehlung. Dabei werden schon wichtige Kostenfakten aufgedeckt und sie sparen sich unangenehme Überraschungen. 

2. Aushubsumfang

Die Kosten werden durch die Größe der Baugrube (also durch die Größe der Bodenplatte, beziehungsweise der Größe des Kellers) mit benötigtem Arbeitsraum und vorgeschriebenem Böschungswinkel bestimmt. Ebenso aber auch davon, wie tief in die Erde der Neubau in das Grundstück geplant wird. 
Dabei sollte beachtet werden, dass die Baugrube nicht nur ausgehoben und abgeböscht wird, sondern auch der angefallene Aushub fachmännisch abtransportiert und einer Wiederverwendung oder Entsorgung zugeführt wird. Als Spezialist für Abbruch und Erdbauarbeiten kennen wir uns bestens mit der Entsorgung von Erdaushub- und Baustellenmaterial aus und übernehmen den Abtransport fachmännisch.

3. Die Bodenanalyse nach der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und VwV Boden

Die Entsorgung von Erdaushub ist oft unumgänglich, denn Bodenaushub eignet sich wegen seiner Setzungsgefahr nur bedingt zum Wiedereinbau. Oft ist das Erdmaterial auch zu steinreich oder lehmhaltig, um den Gartenbereich oder eine landwirtschaftliche Ackerfläche aufzuwerten. Wenn Bodenmaterial also nicht auf der Baustelle wiederverwertet werden kann, ist die Abfuhr und Entsorgung auf eine Erddeponie mit einzurechnen. 

Damit die Deponie die Erde annehmen darf, benötigt man eine Bodenanalyse die bereits mit der Baugrunduntersuchung entnommen werden kann. Das Analyseergebnis ist dabei entscheidend. Mit der Ersatzbaustoffverordnung die am 01.08.2023 in Kraft getreten ist, werden u.a. die Parameter für Bodenschadstoffe geregelt. So ist z. B. der prozentuale Wert von geogenem (natürlich vorkommendem) Arsen ein Grund, warum die Erdmasse auf im Umkreis befindlichen Erddeponien nicht immer angenommen werden darf.  Manche Deponien haben noch laufende Altverträge und nehmen deshalb nur Erdanalysen nach der alten Verordnung VwV Boden an. 

Warum die Kosten Ihrer Baugrube auch von der Bodenklasse abhängig sind

Jede Baustelle ist unterschiedlich, das gilt auch für den Tiefbau. Gerade beim Ausheben einer Baugrube kann man auf viele unterschiedlichen Bodentypen stoßen. Je nachdem wie leicht diese Bodentypen lösbar sind, können Erdarbeiten einfach oder komplexer durchgeführt werden. Manche Untergründe eignen sich nicht als Unterbau und müssen deshalb ausgetauscht und durch ein dickeres Schotterbett ersetzt werden. Die Bodentypen werden nach der neuen DIN 18915 in vereinheitlichte Homogenbereiche aufgeteilt. Die meisten Baugruben enthalten neben dem leicht lösbaren Oberboden (Bodenklasse 1/2) Boden der Klasse 3-5. Der Preis einer Baugrube richtet sich auch nach der jeweiligen Bodenklasse auf dem Grundstück. Ein Aushub in Bodenklasse 3-5 gestaltet sich deutlich einfacher und daher kostengünstiger als ein vergleichbarer Aushub in Bodenklasse 6-7 (Stein/Fels).

Die Homogenbereiche im Überblick

  • Bodenklasse 1: fruchtbarer Oberboden – für die Gartenanlage – eignet sich nicht zum Bau
  • Bodenklasse 2: Fließende Bodenarten – Schöpfböden/Schlammböden – eignet sich nicht zum Bau
  • Bodenklasse 3: Leicht lösbare Bodenarten – versickerungsfähig – leicht lösbar – flache Böschungswinkel
  • Bodenklasse 4: Mittelschwer lösbare Bodenarten – ideal für den Bau – oft kein Bodenaustausch notwendig
  • Bodenklasse 5: Schwer lösbare Bodenarten – feste und zähe Böden
  • Bodenklasse 6: Leicht lösbarer Fels und vergleichbare Bodenarten – für Fundamente
  • Bodenklasse 7: Schwer lösbarer Fels – oft lösen sich tiefe Platten – Meißelarbeit notwendig

Abfallverwertungskonzept auch für Erdbaumaßnahmen

Auch wenn der Baugrund keine Belastungen vermuten lässt, ist bei Massen oder Mengen ab 20 m³ pro Anfallstelle eine Bodenanalyse zu erstellen. Daran sollten Sie bei der Beauftragung der Baugrunduntersuchung/geologischen Gutachten denken und gleich die Bodenanalyse nach Ersatzbaustoffverordnung und bei Erddeponien mit genehmigter Übergangsfrist nach VwV Boden BW mit beauftragen. Für große Baugruben über 500 m³ ist eine chemische Analyse immer erforderlich. Diese Ausführungsbestimmung ist je weiteren angefangen 500 m³ mit einer weiteren Probe zu wiederholen. Ab 500 m³ Bodenaushub ist zusätzlich immer ein Abfallverwertungskonzept, in dem die Analysewerte eingetragen werden, zu erstellen und den Behörden (Gemeinde/Landratsamt) vorzulegen. Für die Wiederverwertung/Entsorgung benötigen die Deponien/Annahmestellen immer eine Bodenanalyse mit Zuordnungswert, um die Erde annehmen zu können. Man unterscheidet dabei folgende Zuordnungswerte:

Nach der alten VwV Boden mit Übergangsfrist:
  • Z0 – unbelasteter Erdaushub / natürlicher Boden
  • Z0* – geogene Böden mit einem natürlich angereicherten Schadstoffgehalt wie z. B. Kupfer, Nickel, Zink. Diese dürfen nicht überall eingebaut werden, um Austräge ins Grundwasser zu vermeiden.
  • Z1, Z2 – Belastete, kontaminierte Böden der Zuordnungswerte Z1, Z2  sind Sonderdeponien zuzuführen.
Nach der ab 1.08.2023 Ersatzbaustoffverordnung gültigen Materialklassen mit ihrem Anteil an Fremdbestandteilen:
  • BM-0   ((Sand, Lehm, Ton) mit maximal 10% mineralischen Fremdbestandteilen )

  • BM-0* ((Sand, Lehm, Ton) mit maximal 10% mineralischen Fremdbestandteilen  mit geringen geogenen Schadstoffen)
  • BM-F0* , BM-F1, BM-F2 und BM-F3 Für 10-50 % mineralischen Fremdbestandteilen mit jeweiligem Schadstoffanteil
  • Entsprechend wird Bodenmaterial mit mehr als 50% mineralischem Fremdbestandteil als Bauschutt angesehen

Je nach Zuordnungswert der Bodenprobe fallen unterschiedliche Entsorgungskosten auf den Deponien an.

Gerne empfehlen wir Ihnen für die Baugrunduntersuchung und Bodenanalyse einen unserer Partner, bitte sprechen Sie uns an.

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