Abbrucharbeiten hat niemand gerne vor der Haustür. Abbruch bedeutet Lärm und Dreck. Beides lässt sich leider auch nicht ganz verhindern. Wir nutzen aber immer alle Möglichkeiten, die Störfaktoren so gering wie möglich zu halten und frühzeitig alle Anlieger und Betroffenen ausführlich über bevorstehende Schritte zu informieren.
Unser Baustellenmanagement und unsere Baustellenkommunikation werden von vielen unserer Kunden immer wieder als außergewöhnlich bezeichnet. Das freut uns natürlich besonders. Sehr gerne erläutern wir Ihnen alle Prozessschritte für einen sauberen und sicheren Abbruch ganz persönlich im Detail.
Beratung ist bei uns übrigens immer Chefsache!
Das machen wirklich nur ganz wenige. Baggereinsatz mit Atemschutz. Wir unterstützen immer wieder unsere Feuerwehren im Landkreis Böblingen bei heiklen Einsätzen, zum Beispiel wenn Einsturzgefahr droht. Hier kommt unser branderprobter Bagger zum Einsatz. Und der Fahrer ist natürlich feuerwehrtechnisch mit Atemschutz ausgestattet.
Bis Ende der 70er Jahre war der Einbau von Baustoffen, die gefährliche Schadstoffe enthalten, nicht relevant. Heute wissen wir um die Gefahren, die in solchen Gebäuden verbaut sind. Meist handelt es sich hierbei um Asbest, PCB, PAK und Mineral-Kohlenwasserstoffverbindungen. Mit der Einführung der Gefahrstoffverordnung sind deshalb die Gebäude vor dem Abbruch durch eine Gefährdungsbeurteilung zu bewerten und ein Abfallverwertungskonzept für die Behörden zu erstellen. Jedes Gebäude ist individuell zu betrachten.
Die Kosten sind abhängig
Gerne beraten wir Sie zu den Vorschriften und den möglichen anfallenden Kosten ganz individuell.
Seit Anfang 2021 müssen Abbruch-Bauherren, bei verfahrenspflichtigen Bauvorhaben (Gebäudeklasse 2 und 4), oder die mit einem Neubaugesuch einen Abbruch zusammen beantragen, ein Abbruchverwertungskonzept für die Behörden erstellen. Dies wird durch das zum 1. Januar 2021 in Kraft getretene Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKreiWiG) geregelt. Die Regelung betrifft insbesondere Abbrüche und Teilabbrüche und die damit verbundenen Abfälle. Für das Abfallverwertungskonzept Ihres Bauvorhabens müssen die anfallenden Abfallarten und deren Mengen mit den jeweiligen Entsorgungswegen angegeben werden.
Gerne erstellen wir für Sie das Abbruchverwertungskonzept.
Die seit 01.08.2023 in Kraft getretene Ersatzbaustoffverordnung regelt die Güteüberwachung und Qualitätssicherung von mineralischen Ersatzbaustoffen (z. B. Bauschutt, Beton, Ziegel, Erde). Nach der EBV müssen Bauherren dem Abbruchunternehmen vorliegende Baupläne, Bauzeichnungen und Baugesuche zu den Abrissgebäuden zur Verfügung stellen, damit festgestellt werden kann, ob Schadstoffe im Ersatzbaustoff vorhanden sein könnten. Der anfallende Bauschutt muss zusätzlich beprobt werden. Die weiteren Stoffströme des mineralischen Ersatzbaustoffes sind im EBV-Deckblatt zu dokumentieren und gemeinsam mit den Lieferscheinen durch den Bauherren aufzubewahren. In Zukunft soll dafür ein elektronisches Register eingeführt werden.
Wir haben das Prüfzeugnis für die Güteüberwachung und sind deshalb ein qualifiziertes Unternehmen für die Einhaltung der EBV.
Gerne erstellen wir für Sie die EBV-Dokumentation für Ihren Abbruch und beraten Sie bei Fragen.