Abbrucharbeiten hat niemand gerne vor der Haustür. Abbruch bedeutet Lärm und Dreck. Beides lässt sich leider auch nicht ganz verhindern. Wir nutzen aber immer alle Möglichkeiten, die Störfaktoren so gering wie möglich zu halten und frühzeitig alle Anlieger und Betroffenen ausführlich über bevorstehende Schritte zu informieren.
Unser Baustellenmanagement und unsere Baustellenkommunikation werden von vielen unserer Kunden immer wieder als außergewöhnlich bezeichnet. Das freut uns natürlich besonders. Sehr gerne erläutern wir Ihnen alle Prozessschritte für einen sauberen und sicheren Abbruch ganz persönlich im Detail.
Beratung ist bei uns übrigens immer Chefsache!
Das machen wirklich nur ganz wenige. Baggereinsatz mit Atemschutz. Wir unterstützen immer wieder unsere Feuerwehren im Landkreis Böblingen bei heiklen Einsätzen, zum Beispiel wenn Einsturzgefahr droht. Hier kommt unser branderprobter Bagger zum Einsatz. Und der Fahrer ist natürlich feuerwehrtechnisch mit Atemschutz ausgestattet.
Bis vor kurzen konnte man einen Abbruch relativ einfach kalkulieren. Meist haben sich die Kosten zwischen 19.000 bis 30.000 Euro belaufen. Allerdings haben sich einige Vorschriften im Baurecht verändert, weswegen die Zeiten von Pauschalpreisen bald vorbei sein dürften. Diese Neuerungen sehen in Zukunft die Erstellung eines Abfallverwertungskonzeptes vor, welches die Preisgestaltung deutlich individueller gestaltet. Gerne beraten wir Sie zu den neuen Vorschriften und den möglichen anfallenden Kosten ganz individuell. Kontaktieren Sie uns gerne.
Seit Anfang 2021 müssen Abbruch-Bauherren, die nicht Gebäudeklasse 1 oder 3 haben, oder die mit einem Neubaugesuch einen Abbruch zusammen beantragen, ein Abbruchverwertungskonzept erstellen. Dies wird durch das zum 1. Januar 2021 in Kraft getretene Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKreiWiG)geregelt.
Dieses Abfallverwertungskonzept kann entweder von einem Gutachter oder Sachverständigen, einem Architekten oder uns als Abbruchunternehmen durchgeführt werden.
Gerne erstellen wir für Sie dieses Abbruchverwertungskonzept und beraten Sie zu den möglichen Kosten. Dabei ist jede Baustelle individuell zu betrachten, je nachdem welche Abfälle anfallen, ob diese umweltbewusst wiederverwertet oder recycelt werden können oder wie diese notwendigerweise entsorgt werden müssen.
Die neue Regelung betrifft insbesondere Abbrüche und Teilabbrüche und die damit verbundenen Abfälle. Für das Abfallverwertungskonzept Ihres Bauvorhabens müssen die anfallenden Abfallarten und deren Mengen mit den jeweiligen Entsorgungswegen angegeben werden.